Sonderurlaub für Jugendleiter*innen
Wenn du für den VCP als ehrenamtliche*r Mitarbeiter*in aktiv bist, kannst du bei deinem Arbeitgeber oder Ausbildungsplatz eine Freistellung beantragen.
Dadurch musst du keine Urlaubstage für dein ehrenamtliches Engagement opfern.
Es gelten folgende Regeln:
- Du kannst dich sowohl für ein paar Stunden als auch für mehrere Tage freistellen lassen.
Die maximale Dauer pro Jahr ist das Dreifache deiner Wochenarbeitszeit. - Du kannst die Freistellung für maximal 12 Veranstaltungen pro Jahr in Anspruch nehmen.
- Die Aktionen müssen Maßnahmen der Jugendarbeit oder Fortbildungen (entsprechend §11 SGB 8) sein.
Eine Freistellung für Gremiensitzungen ist nur möglich, wenn sie der Vorbereitung von Angeboten der Jugendarbeit oder der Fortbildung dienen. - Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung bei deinem Arbeitgeber sein.
Deinen Freistellungsantrag kannst du ganz einfach unter folgendem Link beantragen. Innerhalb von 14 Tagen erhältst du dann den ausgefüllten Antrag als PDF per Mail.
Erstattung von Verdienstausfall
Eine Freistellung von deiner Arbeit würde in vielen Fällen einen Verdienstausfall bedeuten.
Der BJR fängt dies auf und erstattet deinem Arbeitgeber (wenn du während der Freistellung dein Gehalt weiterhin bekommst) oder dir (wenn du durch die Freistellung weniger Gehalt bekommst oder als Selbständige*r kein Geld verdienst) den Verdienstausfall. Möglich ist diese Erstattung für Schulungen und Gremiensitzungen.
How To Freistellung und Verdienstausfall (PDF)
Ansprechpartner*in im Hu100
Bianca Kernwein
In der Geschäftsstelle betreut Bianca dieses Thema. Gerne kannst du dich bei Fragen, Wünschen oder Problemen an sie wenden.