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Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) für ehrenamtliche Aktive im VCP Bayern

Der VCP ist ein Jugendverband und ein nach §75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII) anerkannter, gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe. Damit unterliegen wir bestimmten gesetzlichen Regelungen. So sind wir nach § 72a des SGB VIII verpflichtet, sicherzustellen, dass wir „keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, beschäftigen.“ In diesem Absatz 1 sind die einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches genannt, die sich auf Sexualdelikte beziehen. Ob eine Person wegen eines solchen Verstoßes rechtskräftig verurteilt wurde, kann man nur dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis entnehmen.

Was ist das eFZ?

Das eFZ ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird vom jeweiligen Bürgerbüro/Einwohneramt ausgestellt.

Wer muss ein eFZ vorlegen?

Alle Menschen, die im VCP ehrenamtlich (und hauptberuflich) aktiv sind – sei es als Gruppenleitung, als Mitarbeiter*in bei Aktionen oder in anderer Funktion – und mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, müssen ein eFZ vorlegen. Die Vorlagepflicht gilt für Personen ab dem 14. Geurtstag, wenn diese als Leiter*in oder Helfere*in aktiv sind, und muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

Wie und wo beantrage ich das eFZ?

Normalerweise musst du eine Gebühr zahlen, um ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt zu bekommen. Wenn man jedoch nachweist, dass man das eFZ braucht, weil man in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, entfällt diese Gebühr. Hierfür gibt es eine Bescheinigung, die wir dir in der Geschäftsstelle ausstellen.

Um diese Bescheinigung zu bekommen, fülle bitte dieses Formular aus.

Folgende Angaben sind nötig:

  • Vor- und Zuname,
  • Postanschrift
  • Geburtsdatum

Im Anschluss bekommst du die Bescheinigung per Post und kannst damit dein eFZ beantragen.

Damit wir in unserer Datenbank notieren können, dass du das Zeugnis vorgelegt hast und wie lange es gültig ist, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Du schickst das Original an die Bundeszentrale mit der Bemerkung, es dir wieder zurückzuschicken. Dort werden die erforderlichen Informationen in der Datenbank hinterlegt. Die kann von Birgit aus der VCP Bayern Geschäftsstelle auch eingesehen werden. Daher musst du das Zeugnis nicht noch einmal ans Hu100 schicken.
  2. Du schickst das Original mit dem Hinweis „vertraulich“ an VCP Bayern, Birgit Böckel, Postfach 450131, 90212 Nürnberg. Birgit nimmt dann Einsicht und du bekommst es mit einer entsprechenden Bestätigung umgehend wieder zurück. Wenn du möchtest, dass wir deine eFZ-Daten an die Bundeszentrale weiterleiten, brauchen wir eine kurze Mail von dir an Birgit mit dem Text „Ich bin damit einverstanden, dass der VCP Bayern meine eFZ-Daten an die Bundeszentrale weitergibt.“ Das klingt kompliziert, ist aber notwendig, da dies ja sehr persönliche, personenbezogene Daten sind.
  3. Du legst es deinem*r Stammesbeauftragen für Führungszeugnisse vor und er*sie schickt dann deine Daten in einer von ihm*ihr unterschriebenen Liste an Birgit.

Alle Möglichkeiten sind in Ordnung, nur muss letzten Endes bei uns ersichtlich sein, dass dein Führungszeugnis vorgelegt wurde. Sonst wird es immer wieder Nachfragen geben, wenn du in irgendeiner Form als Mitarbeiter*in im Stamm, in der Region oder im Land oder Bund aktiv wirst.

Wenn du noch Fragen hast, melde dich gerne bei Birgit: birgit.boeckel@~@vcp-bayern.de, Tel: 0911 4304 233 (Mo.-Fr. 8:30 - 12:30 h)